@Supertrader2020 Wir können und wollen hier ja keine Steuerberatung machen. Wie und wo Bitcoins gespeichert werden spielt für das deutsche FA keine Rolle.
Dein Freund sollte jeden Kauf und Verkauf entsprechend der Fifo-Methode steuerlich bewerten. Nach jeweils 1 Jahr Haltedauer fällt derzeit keine Steuerpflicht an, weil Kryptos den privaten Veräußerungsgeschäften zugeordnet sind. Bei kürzerer Haltedauer < 1Jahr fällt der persönliche EkSt-satz an, welcher i.d.R. deutlich über dem Abgeltungssteuersatz liegt.
PS: Man erinnere sich in dem Zusammenhang auch daran, wie deutsche FA irgendwelche Daten-CD´s aufgekauft hatten und anschließend Prominente...